Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Dieselfahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Mercedes-Modelle der E-Klasse der Baujahre 2010 bis 2014. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 24. August 2020.
Nach Angaben der Behörde sind weltweit knapp 6.500 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Davon sind knapp 1.740 Autos in Deutschland zugelassen. Daimler ruft die Modelle der E-Klasse mit dem Dieselmotor OM 651 und der Schadstoffklasse Euro 5 unter dem Code 5497507 in die Werkstatt zurück. Das KBA hat bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden muss.
Daimler musste bereits etliche Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Der Autohersteller führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig und legt deshalb regelmäßig Widerspruch ein.
Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet der Rückruf, dass sie bei ihrem Fahrzeug ein Software-Update aufspielen lassen müssen. Welche Auswirkungen ein Update langfristig auf den Motor hat, ist unklar. Da es sich aber um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, muss das Update installiert werden, da ansonsten der Verlust der Zulassung droht.
„Betroffenen Mercedes-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Update abspeisen lassen, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Verschiedene Gerichte haben inzwischen schon entschieden, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadensersatzpflichtig ist.
Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen zum langfristigen Schutz des Motors vor Verschleiß oder Versottung zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen.
„Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadensersatz für die Verbraucher sind nach den Ausführungen der Generalanwätin weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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